VG Würzburg: Drittstaatenbescheid Italien, Vulnerabilität aufgrund schwerer psychischer Erkrankungen und eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, keine familiäre Unterstützung, keine Zusicherung, Unzulässigkeitsentscheidung, Internationaler Schutz, Vulnerabilität, Obdachlosigkeit, Menschenwürde, Rücküberstellung, Einzelfallprüfung
Urteil vom 16.07.2026 – W 5 K 25.30503